Coronavirus: Was Reisende für den adamare Urlaub wissen müssen

Aktuelle Informationen zum Reisen mit adamare

Stand:  17.11.2021

Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie (SARS-CoV-2) sind in Europa und auch Deutschland weiterhin spürbar. Wir bleiben jedoch zuversichtlich, dass das Reisen in der zweiten Jahreshälfte wieder weitestgehend möglich sein wird. Wir beobachten die aktuellen Entwicklungen mit großer Aufmerksamkeit, denn die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Gäste und Mitarbeiter*innen haben für uns zu jeder Zeit oberste Priorität.
Aus aktuellem Anlass möchten wir darüber informieren, welche Maßnahmen wir ergriffen haben, um Ihnen ein sicheres Reisen zu ermöglichen. Weiterhin beantworten wir wichtige Fragen rund um das Thema Reisebuchung.


NEU: Was passiert wenn das Reiseziel zum Hochinzidenzgebiet wird?

1. Was macht adamare um ein sicheres Reisen zu ermöglichen?
2. Ich möchte in den Urlaub fahren – Wann kann ich buchen?
3. Findet meine adamare Reise statt?
4. Was ist bei besonderen Einreisebedingungen des Ziellandes zu beachten?
5. Was ist bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten / Muss ich mich vor dem Rückflug testen lassen?
6. Wann ist mein Reisebetrag fällig?
7. Was passiert mit meiner bereits geleisteten Zahlung wenn eine Reise abgesagt wird?
8. Kann ich meine adamare Reise stornieren?
9. Was passiert wenn ich vor Reiseantritt erkranke?
10. Was passiert wenn das Reiseziel zum Hochrisikogebiet wird?
11. Wie kann ich mich im Urlaub vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen?
12. Weiterführende Informationen

1. Was macht adamare um ein sicheres Reisen zu ermöglichen?

Damit Ihre Sicherheit während des Urlaubs gegeben ist, arbeiten wir ausschließlich mit Partnern (Hotels, Fluggesellschaften, Reedereien etc.) zusammen, die ein von den jeweiligen Zielländern vorgeschriebenes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorweisen können.

Diese Maßnahmen haben wir zusätzlich ergriffen:

Gruppengröße
Unsere Reisegruppen sind auf eine überschaubare Teilnehmerzahl von maximal 15 – 20 Personen begrenzt.

adamare Reiseleitung
Ihr*e Reiseleiter*in ist über die aktuellen Corona-Maßnahmen an Ihrem Urlaubsort genauestens informiert und steht Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite.

Flug
Wir fliegen mit renommierten Airlines wie der Condor, TUIfly oder Lufthansa, die ihren Flugbetrieb unter besonderen Hygienemaßnahmen durchführen.

Transfers
Trotz geringer Gruppengröße finden unsere Transfers in großen Bussen statt, dass Sie eine Sitzreihe komplett für sich haben.

Hotels
Mit vielen Hotels in unserem Reiseprogramm besteht bereits eine jahrelange, partnerschaftliche Zusammenarbeit, sodass wir Ihnen versichern können, hier bestens aufgehoben zu sein. Dabei arbeiten wir überwiegend mit Kettenhotels oder größeren Häusern zusammen, die ein umfassendes Sicherheitskonzept vorweisen können. Es zählen aber auch einige kleine, familiär geführte Hotels zu unseren Partnern, in denen Sie die Ruhe fernab der Touristenströme genießen können.
Die Unterbringung im halben Doppelzimmer bieten wir vorerst nicht mehr an.

Ausflüge
Unsere Ausflüge sind bewusst so geplant, dass sie überwiegend im Freien stattfinden. Dabei sind die adamare Gäste unter sich. Hierzu zählen Aktivitäten wie Wanderungen, e-Bike Touren oder private Bootsausflüge und Jeep-Safaris.
Wir meiden stark frequentierte Sehenswürdigkeiten sowie Museen und bringen Ihnen Ihr Reiseziel lieber auf authentische Weise fernab der Touristenmassen nahe.
Letzteres ist ohnehin Teil des adamare SingleReisen-Qualitätskonzepts.

 

2. Ich möchte in den Urlaub fahren – Wann kann ich buchen?

Alle auf unserer Webseite veröffentlichten Reisen können jederzeit gebucht werden. Ihrer Buchung steht also nichts im Wege – Sie müssen sich nur noch entscheiden, wo Sie Ihren nächsten Urlaub verbringen möchten!

Bei weiteren Fragen steht Ihnen das adamare Team selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag zwischen 10 und 18 Uhr unter +49 (0)30 4401 0646 0 erreichbar und beraten Sie persönlich.

 

3. Findet meine adamare Reise statt?

Wie bei allen adamare Reisen muss zunächst die Mindestteilnehmerzahl erreicht werden.

Weiterhin hängt es von den jeweiligen Einreise- und Quarantänebestimmungen des Ziellandes ab, ob eine Reise durchgeführt werden kann. Wir informieren uns regelmäßig und umfassend über die aktuelle Lage in unseren Reisezielen. Dazu stehen wir in engem Austausch mit unseren Kontakten in den jeweiligen Zielgebieten sowie offiziellen Behörden wie dem Robert Koch Institut, der Weltgesundheitsorganisation oder dem Auswärtigen Amt. Somit sind wir in der Lage, gegebenenfalls auch kurzfristig reagieren zu können und informieren Sie direkt, falls sich bezüglich Ihrer gebuchten Reise etwas ändern sollte.

Selbstverständlich sehen wir von der Durchführung der Reise ab, falls die Einreise- und Quarantänebestimmungen des Zielgebiets nicht zumutbar sind oder am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände herrschen, die den Urlaub maßgeblich beeinträchtigen.

4. Was ist bei besonderen Einreisebedingungen des Zielgebiets zu beachten?

Falls es auf Grund der Coronavirus-Pandemie zu besonderen Einreisebedingungen im Zielgebiet Ihrer Reise kommen sollte (z.B. wenn eine Gesundheitserklärung oder ein negativer Corona-Test benötigt werden sollten), sind die Kosten hierfür vom Reisenden selbst zu tragen und es besteht keine Grundlage für eine kostenfreie Stornierung.

Selbstverständlich sehen wir von der Durchführung der Reise ab, falls die Einreise- und Quarantänebestimmungen des Zielgebiets nicht zumutbar sind oder am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände herrschen, die den Urlaub maßgeblich beeinträchtigen.

 

5. Was ist bei der Rückreise nach Deutschland zu beachten / Muss ich mich vor dem Rückflug testen lassen?

Die Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung vom 30. Juli 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

Nachweispflicht

Reisende ab 12 Jahren müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat, grundsätzlich bei Einreise nach Deutschland über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenen-Nachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.

Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor Einreise in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen zusätzlich dazu  eine spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht beachten.

Auch Reisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisikogebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, schon vor der Abreise einen negativen Testnachweis oder einen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Auch bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Reisende, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen dem Beförderer einen negativen Testnachweis vorgelegen – ein Impf- oder Genesenen-Nachweis reicht nicht aus. Auch bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.

Anmeldepflicht

Bereits vor der Einreise muss die digitale Einreiseanmeldung vorgenommen werden, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben.
Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.

Absonderungspflicht / Quarantänepflicht bei Einreise nach Deutschland

Wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.

Beendigung bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenen-Nachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.

Für Virusvariantengebiete besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Wird aber das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft, gelten für die Beendigung der Absonderung die Regelungen für diese Gebietsart.

 

Test vor der Heimreise am Urlaubsort

Gerne unterstützen wir Sie hinsichtlich der Organisation Ihres Corona-Tests vor der Rückreise am Urlaubsort, weisen jedoch darauf hin, dass etwaige Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen (Test, evtl. Fahrtkosten zum Testzentrum etc.), nicht übernommen werden können.

Sollte das Ergebnis Ihres Covid-19 Tests vor dem Rückflug positiv ausfallen, gelten die Maßnahmen der jeweiligen Behörden vor Ort (evtl. Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel). Im Rahmen des Möglichen bieten wir in diesem Fall unsere Unterstützung an, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass die Kosten für den verlängerten Aufenthalt und den neuen Rückflug von Ihnen selbst zu tragen sind. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung mit Covid-19 Schutz.

6. Wann ist mein Reisebetrag fällig?

Eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises wird mit Erreichen der Mindestteilnehmerzahl fällig. Erst dann erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Ist also die Mindestteilnehmerzahl zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht erreicht, entstehen Ihnen erst einmal noch keine Kosten.
Die Restzahlung erfolgt gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vier Wochen vor Reisebeginn.

7. Was passiert mit meiner bereits geleisteten Zahlung, wenn eine Reise abgesagt wird?

Sollte eine Reise durch den Veranstalter abgesagt werden müssen, wird Ihnen dies bis spätestens 3 Wochen vor dem Abreisedatum mitgeteilt.
Für Ihre bereits geleistete Anzahlung bieten wir Ihnen eine kostenfreie Umbuchung, einen Reisegutschein oder eine Rückzahlung an.
Unabhängig davon ist Ihre Anzahlung durch den Reise-Sicherungsschein abgesichert.

8. Kann ich meine adamare Reise stornieren?

Sofern für das jeweilige Zielgebiet Ihrer Reise keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt und/oder ein Einreiseverbot und/oder Quarantäne-Pflicht für Reisende aus Deutschland besteht, findet Ihre Reise wie geplant statt. Im Falle einer Stornierung gelten die Stornierungs- und Umbuchungsbestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

9. Was passiert, wenn ich vor Reiseantritt erkranke?

Mit Reiserücktrittsversicherung
Falls Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, obliegt eine etwaige Übernahme der Stornokosten den Bedingungen des Versicherungsgebers. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit diesem in Verbindung.

Ohne Reiserücktrittsversicherung
Die Basis für Stornierungen und Umbuchungen sind unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

10. Was passiert wenn das Reiseziel zum Hochrisikogebiet wird?

Ob eine adamare-Reise stattfinden kann, hängt zunächst davon ab, ob die Mindestteilnehmerzahl erreicht worden ist. Darüber hinaus haben wir die aktuelle Lage im jeweiligen Zielgebiet stets im Blick und gehen davon aus, dass die Reise durchgeführt werden kann solange keine Bedingungen vorliegen, die einen Urlaub unzumutbar machen. Die Entscheidung, ob eine Reise in ein Hochrisikogebiet stattfindet, hängt jedoch vom Einzelfall ab.

Sollte ein Reiseziel als Hochrisikogebiet eingestuft werden, bedeutet dies, dass bei der Einreise nach Deutschland ein negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder ein Antigen-Test (max. 48 Stunden) vorzuweisen ist. Vollständig Geimpfte oder Genesene sind hiervon befreit, müssen jedoch einen entsprechenden Nachweis vorlegen können.
Es besteht eine zehntägige Quarantänepflicht, die ab dem 5. Tag durch einen negativen Testnachweis vorzeitig beendet werden kann. Vollständig Geimpfte und Genesene können die Quarantäne durch entsprechenden Nachweis ab dem 1. Tag beenden.
Bitte beachten Sie die aktuellen Regeln bei Ihrer Reisebuchung.

Da viele unserer Gäste bereits vollständig geimpft sind, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Reisen in Hochinzidenzgebiete durchzuführen solange keine unzumutbaren Bedingungen vorliegen.

 

11. Wie kann ich mich im Urlaub vor der Ansteckung mit dem Coronavirus schützen?

Die führenden Gesundheitsbehörden empfehlen allgemeine Maßnahmen, die vor Infektionen schützen:

• Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife für eine Dauer von mindestens 20 Sekunden. Besonders nach dem Besuch der Toilette, nach dem Kontakt mit Tieren, vor den Mahlzeiten sowie vor und nach der Zubereitung von Speisen.

• Vermeiden Sie es Mund, Nase und Augen mit ungewaschenen Händen zu berühren.

• Verwenden Sie Hand-Desinfektionsmittel wenn Wasser und Seife nicht verfügbar sind. Dieses sollte wirksam gegen Viren sein. Das Robert Koch Institut verweist an dieser Stelle auf die Auslobung „begrenzt viruzid“ (wirk­sam gegen behüllte Viren), „begrenzt viruzid Plus“ oder „viruzid“.

• Mund-Nasenschutz-Pflicht: Bitte bringen Sie Ihren eigenen Mund-Nasenschutz (medizinische Maske wie OP-Maske sowie FFP2-Maske beziehungsweise mit dem Standard KN95/N95 ohne Ausatemventil) mit und sorgen Sie für eine ausreichende Versorgung mit Masken für die gesamte Dauer des Urlaubs. Bitte bedenken Sie, dass sogenannte „Community Masken“, Face Shields, Schals und Halstücher vielerorts nicht zulässig sind.

Husten oder niesen Sie in ein Taschentuch oder die Armbeuge. Taschentücher sollten direkt entsorgt werden. Der Rat, die Hand vor den Mund zu halten, gilt als wissenschaftlich über­holt. Denn auf diese Weise werden Krank­heits­erreger leicht weiterverbreitet, etwa beim Händeschütteln oder Türklinken-Drücken.

• Vermeiden Sie engen Kontakt mit Menschen, die Anzeichen von Krankheit, einschließlich Husten oder Niesen, zeigen. Nach Möglich­keit sollten Sie etwa ein bis zwei Meter Abstand zu Menschen mit Erkältungs­symptomen halten.

 

12. Weiterführende Informationen

• Aktuelle Informationen zu den Einreisebedingungen der Länder innerhalb der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union.

• Allgemeine Informationen zu häufig gestellten Fragen rund um das Coronavirus finden Sie auf der Webseite des Robert Koch Instituts. Hier können Sie auch eine Übersicht der Hochrisiko- und Virusvariantengebiete einsehen.

• Aktuelle Reisewarnungen sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes zu finden.

• Auf der Webseite der World Health Organization (WHO) finden Sie eine Karte, auf der die Coronavirus-Fälle weltweit dokumentiert sind.

• Das Coronavirus Resource Center der Johns Hopkins University betreibt eine interaktive Karte, der die aktuellen Coronavirus-Infektionen, -Genesungen und -Todesfälle weltweit entnommen werden können. Diese Karte wird mehrmals täglich aktualisiert.

•  Informationen zur Einreiseverordnung für die Rückreise nach Deutschland finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung  sowie auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.

 

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